Erste Auszahlung blockiert: So läuft die Verifizierung nach GwG und GlüStV

Von der Redaktion CasinosweltAktualisiert am 18+ · Es gelten die AGB der Anbieter

Auf dieser Seite
  1. Zwei Gesetze, eine Pflicht: GwG und GlüStV 2021
  2. Verifizierung vor dem Spiel: die 72-Stunden-Regel
  3. Welche Dokumente verlangt werden dürfen
  4. Typische Gründe, warum Dokumente abgelehnt werden
  5. Fristen: Was das Gesetz vorgibt und was nicht
  6. Wenn die Prüfung Wochen dauert: konkrete Schritte
  7. Der Beschwerdeweg
  8. Kurz zusammengefasst
  9. Häufige Fragen

So vergleichen wirPartnerlinks: Wir erhalten ggf. eine ProvisionNur ab 18 JahrenLizenzstatus je Anbieter angegeben

Smartphone mit leerem Bildschirm neben einer Ausweiskarte und Casino-Chips auf einem Holztisch
Foto: Blogtrepreneur / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Die Verifizierung ist in Deutschland keine Schikane einzelner Anbieter, sondern gesetzliche Pflicht. Wer weiß, welche Nachweise das Geldwäschegesetz und der Glücksspielstaatsvertrag verlangen, bekommt sein Geld schneller.

Der Gewinn steht im Spielkonto, der Auszahlungsantrag ist gestellt, und dann kommt eine E-Mail: Bitte laden Sie weitere Dokumente hoch. Für viele Spieler ist das der Moment, in dem sie den Anbieter für unseriös halten. Meist steckt aber eine gesetzliche Pflicht dahinter, die beide Seiten erfüllen müssen.

Wir erklären, welche Regeln in Deutschland gelten, welche Unterlagen ein erlaubter Anbieter verlangen darf, warum Dokumente abgelehnt werden und was Sie tun können, wenn sich die Prüfung über Wochen zieht. Alle Angaben beziehen sich auf Anbieter mit deutscher Erlaubnis; Spielen ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Zwei Gesetze, eine Pflicht: GwG und GlüStV 2021

Online-Glücksspielanbieter sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichtete. Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 GwG gehören die Identifizierung des Vertragspartners, die Abklärung, ob er für einen Dritten handelt, die Prüfung auf politisch exponierte Personen und die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung.

Für das Internet verschärft § 16 GwG die Regeln. Der Schwellenbetrag nach § 10 Abs. 5 GwG gilt dort nicht, die Pflichten greifen also unabhängig von der Höhe des Einsatzes. Ein Spieler darf erst zugelassen werden, wenn ein Spielerkonto auf seinen Namen eingerichtet ist.

Daneben verlangt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in § 6a ein Spielkonto pro Anbieter. Bei der Registrierung sind Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz anzugeben, und der Anbieter muss diese Angaben mit geeigneten und zuverlässigen Verfahren überprüfen. Hinzu kommt § 8 Abs. 3 GlüStV: Im Internet wird die Identität vor dem Abgleich mit der Sperrdatei OASIS festgestellt. Mehr dazu in unserem Beitrag zur OASIS-Sperrdatei.

Verifizierung vor dem Spiel: die 72-Stunden-Regel

Anders als in manchen anderen Ländern gilt in Deutschland der Grundsatz: erst prüfen, dann spielen. Nach § 6a Abs. 4 GlüStV 2021 sind Spielteilnahme und Auszahlungen vor der Bestätigung der Angaben grundsätzlich unzulässig.

Die einzige Ausnahme ist eng gefasst. Innerhalb von 72 Stunden darf bis zu einem Einzahlungslimit von 100 € gespielt werden, wenn der Spieler vorher auf das Auszahlungsverbot hingewiesen wurde und das bestätigt hat. Wer in diesem Fenster gewinnt, kann den Betrag erst abheben, wenn die Identität bestätigt ist.

Das GwG kennt eine ähnliche Konstruktion. Nach § 16 Abs. 8 GwG ist eine vorläufige Identifizierung zulässig, etwa anhand einer elektronischen oder postalischen Kopie eines Ausweisdokuments. Die vollständige Identifizierung ist dann aber unverzüglich nachzuholen.

Praktisch heißt das: Ein Konto, mit dem Sie bereits gespielt haben, ist nicht automatisch vollständig verifiziert. Fehlt noch ein Schritt, fällt das häufig erst beim ersten Auszahlungsantrag auf.

Welche Dokumente verlangt werden dürfen

Das Gesetz nennt keine einheitliche Checkliste für jeden Anbieter, wohl aber die Nachweise, auf die sich die Prüfung stützen muss. Typisch sind vier Gruppen.

1. Identitätsnachweis

Nach § 12 Abs. 1 GwG wird die Identität natürlicher Personen unter anderem überprüft anhand eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild (etwa Personalausweis oder Reisepass), eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 Personalausweisgesetz, einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines notifizierten elektronischen Identifizierungssystems nach der eIDAS-Verordnung.

2. Adressnachweis

Da § 6a Abs. 2 GlüStV den Wohnsitz als Pflichtangabe nennt, fragen Anbieter oft einen Beleg nach, wenn die automatische Prüfung die Anschrift nicht bestätigt. Kann die Richtigkeit nicht festgestellt werden, muss der Anbieter den Spieler nach § 6a Abs. 3 zur Korrektur oder zum Nachweis auffordern.

3. Zahlungsnachweis

Einzahlungen sind nach § 16 Abs. 4 GwG nur per Lastschrift, Überweisung oder personalisierter Zahlungskarte von einem Zahlungskonto auf den Namen des Spielers zulässig. Bei E-Geld muss der Inhaber mit dem Spielerkontoinhaber identisch sein (Abs. 6). Deshalb wird häufig ein Beleg verlangt, dass Karte, Konto oder Wallet wirklich Ihnen gehört. Wie das bei einzelnen Methoden aussieht, zeigt etwa unser Überblick zu PayPal-Casinos.

4. Herkunft der Mittel

Ein Nachweis zur Herkunft der Mittel ist kein Standardschritt, sondern Teil der verstärkten Sorgfaltspflichten. § 15 GwG verlangt sie, wenn ein höheres Risiko bestehen kann. Bei politisch exponierten Personen müssen Verpflichtete angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte zu bestimmen. Außerdem verlangt § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG eine laufende Überwachung, ob Transaktionen zum Kundenprofil und gegebenenfalls zur Herkunft der Vermögenswerte passen. Wer plötzlich deutlich höhere Beträge einzahlt als bisher, muss deshalb mit Rückfragen rechnen.

NachweisRechtsgrundlageWann typisch
Ausweis mit Lichtbild oder eID§ 12 Abs. 1 GwG, § 6a Abs. 2 GlüStVbei Registrierung, spätestens vor Auszahlung
Adressbeleg§ 6a Abs. 2 und 3 GlüStVwenn die Anschrift nicht automatisch bestätigt wird
Beleg zum Zahlungskonto§ 16 Abs. 4, 6, 7 GwG; § 6a Abs. 6 GlüStVbei neuer Zahlungsmethode oder neuer Bankverbindung
Herkunft der Mittel§ 15 GwG, § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwGbei erhöhtem Risiko oder auffälligen Beträgen
erneute Datenbestätigung§ 6a Abs. 5 GlüStVregelmäßig, spätestens nach einem Jahr

Typische Gründe, warum Dokumente abgelehnt werden

Die meisten Ablehnungen lassen sich direkt aus den gesetzlichen Anforderungen ableiten. Wer sie kennt, kann sie vor dem Upload ausschließen.

  • Abgelaufener Ausweis: § 12 GwG verlangt ausdrücklich ein gültiges Dokument. Ein seit Kurzem abgelaufener Personalausweis reicht nicht.
  • Name passt nicht zum Zahlungskonto: Läuft die Karte oder das Konto auf den Partner oder ein Familienmitglied, verstößt das gegen § 16 Abs. 4 GwG. Eine Auszahlung dorthin ist nach Abs. 7 ebenfalls ausgeschlossen.
  • Abweichende Stammdaten: Ein anderer Wohnort, ein fehlender Geburtsname oder ein Tippfehler im Geburtsdatum führt zur Aufforderung nach § 6a Abs. 3 GlüStV.
  • Neue Bankverbindung: Nach § 6a Abs. 6 GlüStV wird bei geänderten Zahlungs- oder Bankdaten erneut geprüft. Bis zur Bestätigung darf nur auf die zuvor hinterlegte Verbindung ausgezahlt werden.
  • Unlesbare oder beschnittene Bilder: Fehlen Ecken, Lichtbild oder Ablaufdatum, kann der Anbieter die Prüfung nicht dokumentieren.

Fristen: Was das Gesetz vorgibt und was nicht

Eine feste Bearbeitungsfrist, etwa „Auszahlung binnen fünf Tagen“, enthält weder das GwG noch der GlüStV. Klare zeitliche Vorgaben gibt es nur an einzelnen Stellen:

  • 72 Stunden und 100 € für das vorläufige Spiel ohne Auszahlung (§ 6a Abs. 4 GlüStV).
  • „Unverzüglich“ für die vollständige Identifizierung nach einer vorläufigen (§ 16 Abs. 8 GwG).
  • Ein Jahr nach der letzten Bestätigung der Daten ist weiteres Spiel unzulässig, bis neu bestätigt wurde; Auszahlungen bleiben aber zulässig (§ 6a Abs. 5 GlüStV).

Die eigentliche Auszahlungsdauer hängt also von den Bedingungen des Anbieters und vom Zahlungsweg ab. Was dabei realistisch ist, ordnen wir im Beitrag zur Dauer von Casino-Auszahlungen ein.

Wenn die Prüfung Wochen dauert: konkrete Schritte

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum sich Ordnung lohnt: Sie haben 100 € im 72-Stunden-Fenster eingezahlt und 340 € Guthaben erspielt. Solange die Verifizierung offen ist, bleiben diese 340 € gesperrt. Jeder abgelehnte Upload verlängert die Wartezeit.

  1. Status prüfen: Schauen Sie im Spielkonto nach, welcher Schritt offen ist, und fragen Sie schriftlich nach, welches Dokument genau fehlt.
  2. Vollständig nachreichen: Ausweis beidseitig, aktueller Adressbeleg, Nachweis zur verwendeten Zahlungsmethode. Halten Sie Datum und Uhrzeit des Uploads fest.
  3. Begründung verlangen: Wird das Konto nach § 6a Abs. 8 GlüStV gesperrt, etwa wegen Geldwäscheverdachts, muss der Anbieter Sie über die Gründe informieren, soweit keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen. Während einer solchen Sperre können Sie das Konto nicht schließen.
  4. Erlaubnis prüfen: Steht der Anbieter nicht auf der Whitelist der GGL, gelten die deutschen Schutzregeln für Sie nicht verlässlich. Wie Sie das prüfen, steht in unserem Beitrag zur Lizenzprüfung.
  5. Frist setzen: Fordern Sie per E-Mail eine Entscheidung bis zu einem konkreten Datum und bewahren Sie die gesamte Korrespondenz auf.

Wichtig: Kann ein Anbieter die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf er nach § 10 Abs. 9 GwG keine Transaktion durchführen und muss die Geschäftsbeziehung beenden. Fehlende Unterlagen können deshalb tatsächlich zur Kündigung führen.

Der Beschwerdeweg

Erster Ansprechpartner ist immer der Anbieter selbst, am besten schriftlich und mit Belegen. Hilft das nicht, kommt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle ins Spiel, allerdings mit Grenzen.

Die GGL nimmt nach eigenen Angaben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel, zu Werbung, zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Angeboten und zu Geldwäscheverdacht entgegen. Sie bearbeitet aber keine Beschwerden zu Transaktionen mit Ihrem Anbieter und setzt keine zivilrechtlichen Ansprüche durch, etwa die Auszahlung von Guthaben. Eine Meldung kann sinnvoll sein, wenn ein erlaubter Anbieter systematisch gegen Pflichten verstößt; Ihr Geld holt sie Ihnen nicht zurück.

Für die Meldung empfiehlt die GGL, die Fragen Wer, Was, Wann, Wo und Wie belegt zu beantworten und Screenshots, Korrespondenz und die vollständige URL beizufügen. Eine anonyme Meldung ist möglich. Für den eigentlichen Zahlungsanspruch bleiben Verbraucherberatung oder anwaltliche Hilfe.

Kurz zusammengefasst

Die Verifizierung folgt aus zwei Gesetzen: dem GwG mit der Pflicht zur Identifizierung und zu Zahlungen nur über eigene Konten und dem GlüStV 2021 mit dem Grundsatz, dass vor bestätigter Identität weder gespielt noch ausgezahlt wird. Wer gleich bei der Registrierung einen gültigen Ausweis, korrekte Stammdaten und ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen nutzt, beseitigt die häufigsten Gründe für eine hängende Auszahlung. Bleibt der Anbieter trotz vollständiger Unterlagen untätig, dokumentieren Sie alles und wählen den passenden Beschwerdeweg.

Häufige Fragen

Darf ich ohne Verifizierung spielen?

Nur eingeschränkt: Nach § 6a Abs. 4 GlüStV 2021 darf innerhalb von 72 Stunden mit höchstens 100 € Einzahlung gespielt werden, wenn Sie das Auszahlungsverbot bestätigt haben. Eine Auszahlung ist erst nach bestätigter Identität möglich.

Kann ich mir den Gewinn auf das Konto meines Partners auszahlen lassen?

Nein. Nach § 16 Abs. 7 GwG erfolgen Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielers lautet.

Warum soll ich nach einem Jahr meine Daten erneut bestätigen?

§ 6a Abs. 5 GlüStV 2021 verlangt eine regelmäßige Bestätigung. Ist seit der letzten Bestätigung ein Jahr vergangen, ist weiteres Spiel bis zur neuen Bestätigung unzulässig, Auszahlungen bleiben aber möglich.

Hilft mir die GGL, wenn meine Auszahlung hängt?

Nicht direkt: Die GGL setzt keine zivilrechtlichen Ansprüche wie Auszahlungen durch, nimmt aber Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Anbietern entgegen.

Quellen

Mehr aus dem Ratgeber