Casino-Konto schließen und Daten löschen lassen: so geht es richtig
Von der Redaktion CasinosweltAktualisiert am 18+ · Es gelten die AGB der Anbieter
Auf dieser Seite
- Schließen, sperren, löschen: drei verschiedene Dinge
- Kontoschließung nach dem Glücksspielstaatsvertrag
- Selbstsperre: wenn es um den Schutz vor dem Spielen geht
- Löschung nach Art. 17 DSGVO und ihre Grenzen
- Was der Anbieter trotzdem aufbewahren muss
- Schritt für Schritt zur Löschung
- Musterformulierung für die Anfrage
- Wenn der Anbieter nicht reagiert: Beschwerde bei der Aufsicht
- Das Wichtigste in drei Sätzen
- Häufige Fragen
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Schließen, sperren, löschen: Drei Begriffe, drei verschiedene Rechtsfolgen. Wer ein Spielkonto loswerden will, sollte wissen, was der Anbieter sofort tun muss, was er behalten darf und wie lange.
Wer mit einem Online-Casino abschließen will, klickt oft auf „Konto schließen“ und geht davon aus, dass damit alles erledigt ist. Tatsächlich sind damit weder Ihre Daten gelöscht noch ist das Spielen bei anderen Anbietern gesperrt. Für jedes dieser Ziele gibt es einen eigenen Weg mit eigenen Regeln.
Wir erklären, was der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Geldwäschegesetz (GwG) jeweils verlangen, und geben Ihnen eine Formulierung für die Löschanfrage an die Hand. Alle Angaben beziehen sich auf Anbieter mit deutscher Erlaubnis.
Schließen, sperren, löschen: drei verschiedene Dinge
Bevor Sie dem Anbieter schreiben, sollten Sie klären, was Sie eigentlich erreichen wollen. Die Tabelle zeigt die Unterschiede.
| Kontoschließung | Selbstsperre | Datenlöschung | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 6a Abs. 7, § 6b Abs. 7 GlüStV 2021 | §§ 8a, 8b GlüStV 2021 | Art. 17 DSGVO |
| Wirkung | Ein Konto bei einem Anbieter endet | Spielverbot bei allen angeschlossenen Anbietern | Daten werden entfernt, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht |
| Dauer | Sofort, dauerhaft | Mindestens drei Monate, im Regelfall ein Jahr | Endgültig |
| Rückgängig? | Neues Konto möglich | Nur auf schriftlichen Antrag nach Ablauf der Mindestdauer | Nein |
| Restguthaben | Auszahlung binnen fünf Werktagen | Sollte vorher abgezogen werden | Erst Guthaben auszahlen, dann löschen |
Kontoschließung nach dem Glücksspielstaatsvertrag
§ 6a Abs. 7 GlüStV 2021 ist eindeutig: Sie können Ihr Spielkonto jederzeit schließen. Dabei dürfen Sie eine Zahlungsverbindung angeben, auf die das Restguthaben fließen soll. Und die Schließung darf nicht aufwendiger sein als die Einrichtung. Ein Anbieter, der für die Registrierung zwei Minuten braucht, aber für die Schließung drei Telefonate verlangt, verstößt gegen diese Vorgabe.
Restguthaben: fünf Werktage, keine Gebühren
Nach § 6b Abs. 7 GlüStV 2021 muss das Guthaben bei der Schließung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen auf Ihr Zahlungskonto überwiesen werden. Für das Schließen und die Auszahlung dürfen keine Gebühren erhoben werden. Das Geld geht nach § 6b Abs. 4 auf ein Zahlungskonto, das auf Ihren Namen lautet.
Ein Beispiel: Sie schließen Ihr Konto an einem Montag mit 137,50 € Guthaben. Innerhalb von fünf Werktagen muss der volle Betrag an Sie überwiesen sein, ohne Abzug von Gebühren. Kommt das Geld nicht, haken Sie schriftlich nach und verweisen auf § 6b Abs. 7. Wie lange Auszahlungen üblicherweise dauern und woran es hakt, erklären wir im Beitrag zur Auszahlungsdauer im Casino.
Wann die Schließung warten muss
Eine Ausnahme regelt § 6a Abs. 8: Hat der Anbieter Ihr Konto gesperrt, weil er unrechtmäßig erworbene Gewinne oder Verstöße gegen Gesetz oder Kontobedingungen vermutet, können Sie es während dieser Sperre nicht schließen. Der Anbieter muss Sie über die Gründe informieren, soweit keine Vorgaben entgegenstehen. Läuft noch eine Identitätsprüfung, schließen Sie diese besser zuerst ab; Hinweise dazu im Beitrag zur KYC-Verifizierung.
Selbstsperre: wenn es um den Schutz vor dem Spielen geht
Wer das Konto schließt, weil das Spielen zu viel geworden ist, ist mit der Schließung allein schlecht beraten. Ein neues Konto beim gleichen oder einem anderen Anbieter ist schnell eröffnet. Wirksamer ist die Selbstsperre nach § 8a GlüStV 2021. Sie können sie beim Anbieter oder direkt bei der Stelle beantragen, die die Sperrdatei führt; die Sperre wird in die bundesweite Sperrdatei OASIS eingetragen.
Die Sperre dauert nach § 8a Abs. 6 mindestens ein Jahr. Bei der Selbstsperre können Sie einen kürzeren Zeitraum wählen, aber nicht unter drei Monaten. Sie endet nach § 8b nur auf schriftlichen Antrag, auch wenn eine Laufzeit genannt war, und wird bei einer Selbstsperre frühestens eine Woche nach Eingang des Antrags aufgehoben. Den Unterschied zur Fremdsperre erklären wir im Beitrag OASIS-Sperre und Selbstsperre; für eine kurzfristige Pause gibt es den Panikknopf.
Bei Spielproblemen hilft die kostenlose und anonyme Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter 0800 1 37 27 00 sowie check-dein-spiel.de.
Löschung nach Art. 17 DSGVO und ihre Grenzen
Art. 17 Abs. 1 DSGVO gibt Ihnen das Recht, die „unverzügliche“ Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt. Für ein geschlossenes Spielkonto sind vor allem zwei relevant: Die Daten werden für ihren Zweck nicht mehr benötigt (Buchstabe a), oder Sie widerrufen eine Einwilligung, etwa in Werbe-E-Mails, und es gibt keine andere Rechtsgrundlage (Buchstabe b). Einem Widerspruch gegen Direktwerbung muss der Anbieter ohne Abwägung folgen.
Die Grenze steht in Art. 17 Abs. 3. Das Löschrecht gilt nicht, soweit die Verarbeitung „zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung“ erforderlich ist (Buchstabe b) oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Buchstabe e). Bei Glücksspielanbietern sind solche Pflichten die Regel, nicht die Ausnahme.
Was der Anbieter trotzdem aufbewahren muss
Geldwäschegesetz: fünf Jahre ab Jahresende
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes. Sie müssen nach § 8 Abs. 1 GwG unter anderem die Angaben aus der Identifizierung und Informationen zu Geschäftsbeziehungen und Transaktionen einschließlich der Transaktionsbelege aufzeichnen.
Diese Aufzeichnungen sind nach § 8 Abs. 4 GwG fünf Jahre aufzubewahren, sofern kein anderes Gesetz eine längere Frist vorsieht, und spätestens nach zehn Jahren zu vernichten. Die Frist beginnt bei einer Geschäftsbeziehung erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem sie endet.
| Konto geschlossen am | Fristbeginn | Aufbewahrung mindestens bis |
|---|---|---|
| 17.10.2026 | 31.12.2026 | 31.12.2031 |
| 15.01.2027 | 31.12.2027 | 31.12.2032 |
| 30.12.2027 | 31.12.2027 | 31.12.2032 |
Wer sein Konto im Januar schließt, wartet also fast sechs Jahre, bis diese Daten weg sein müssen. Identifizierungsdaten, Einzahlungen und Auszahlungen bleiben in dieser Zeit beim Anbieter. Fragen Sie in der Löschanfrage ausdrücklich nach, welche Daten das betrifft und bis wann.
Glücksspielrecht: Sperren und Limits
Auch der Glücksspielstaatsvertrag kennt Aufbewahrungspflichten. Nach § 8a Abs. 7 GlüStV 2021 sind Sperranträge und die zugehörigen Unterlagen aufzubewahren. Die Eintragung in der Sperrdatei verschwindet nicht mit dem Spielkonto, denn sie soll Sie ja gerade bei allen Anbietern schützen; mehr dazu im Beitrag zur OASIS-Sperrdatei. Daten in der zentralen Limitdatei nach § 6c Abs. 4 führt die Behörde, nicht der Anbieter.
Was realistischerweise gelöscht wird
- Marketingdaten: E-Mail-Adresse für Newsletter, Bonusangebote, Werbe-Tracking
- Freiwillige Profilangaben, die für keine Pflicht gebraucht werden
- Daten, für die die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist
Alles, was unter das Geldwäschegesetz oder die Sperrvorschriften fällt, bleibt bis zum Fristende. Eine pauschale Antwort „Wir löschen nichts“ ist trotzdem unzulässig: Der Anbieter muss begründen, welche Daten er auf welcher Grundlage behält.
Schritt für Schritt zur Löschung
- Guthaben abziehen. Lassen Sie sich das Restguthaben auszahlen und warten Sie, bis es auf Ihrem Konto ist.
- Konto schließen. Über die Kontoeinstellungen oder per Nachricht an den Kundenservice, mit Angabe der Zahlungsverbindung.
- Selbstsperre prüfen. Wenn es auch um Spielerschutz geht, beantragen Sie die Sperre zusätzlich.
- Löschanfrage stellen. Per E-Mail an die Datenschutzadresse aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, mit der Formulierung unten.
- Frist notieren. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss der Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten. Bei komplexen Fällen kann er um zwei Monate verlängern, muss das aber im ersten Monat mitteilen und begründen.
- Antwort prüfen. Die Bearbeitung ist nach Art. 12 Abs. 5 unentgeltlich.
Musterformulierung für die Anfrage
Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Spielkonto [Benutzername, registrierte E-Mail-Adresse] am [Datum] geschlossen. Hiermit verlange ich nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO die unverzügliche Löschung aller mich betreffenden personenbezogenen Daten. Meine Einwilligungen in Werbung und Newsletter widerrufe ich, der Nutzung meiner Daten für Direktwerbung widerspreche ich.
Soweit Sie Daten aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nicht löschen dürfen, teilen Sie mir bitte mit, welche Daten betroffen sind, auf welcher Rechtsgrundlage und bis wann sie gespeichert bleiben. Diese Daten bitte ich ausschließlich für den gesetzlichen Zweck zu verwenden.
Bitte bestätigen Sie die Löschung innerhalb der Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Geburtsdatum, Anschrift]
Schicken Sie keine Ausweiskopie mit, solange der Anbieter Sie nicht ausdrücklich darum bittet. Die Angaben in der Anfrage genügen in der Regel, um Ihr Konto zuzuordnen.
Wenn der Anbieter nicht reagiert: Beschwerde bei der Aufsicht
Lehnt der Anbieter ab, muss er nach Art. 12 Abs. 4 DSGVO spätestens nach einem Monat die Gründe nennen und auf die Möglichkeit hinweisen, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Antwortet er gar nicht oder überzeugt die Begründung nicht, können Sie nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO Beschwerde einlegen, und zwar in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, arbeiten oder in dem der Verstoß stattgefunden hat.
Für Spieler in Deutschland heißt das: Sie dürfen sich an die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes wenden, auch wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat. Legen Sie Ihre Anfrage, das Versanddatum und die Antwort bei. Fragen zur Glücksspielerlaubnis selbst gehören dagegen zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, nicht zur Datenschutzaufsicht.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Schließen Sie das Konto nach § 6a Abs. 7 GlüStV 2021 und achten Sie auf die gebührenfreie Auszahlung binnen fünf Werktagen. Verlangen Sie danach die Löschung nach Art. 17 DSGVO und akzeptieren Sie, dass Identifizierungs- und Transaktionsdaten nach § 8 Abs. 4 GwG mindestens fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres bleiben. Geht es um Schutz vor dem Spielen, ist die Selbstsperre der richtige Weg, nicht die Löschung.
Häufige Fragen
Kann ich verlangen, dass ein Casino alle meine Daten sofort löscht?
Nur teilweise. Nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO darf der Anbieter Daten behalten, die er aufgrund einer rechtlichen Pflicht aufbewahren muss, vor allem nach § 8 Abs. 4 Geldwäschegesetz.
Wie lange darf ein Casino meine Ausweisdaten speichern?
In der Regel fünf Jahre nach § 8 Abs. 4 GwG, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet; spätestens nach zehn Jahren sind die Aufzeichnungen zu vernichten.
Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ich das Konto schließe?
Nach § 6b Abs. 7 GlüStV 2021 muss es unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen und ohne Gebühren auf Ihr Zahlungskonto überwiesen werden.
Bin ich nach der Kontolöschung für Glücksspiel gesperrt?
Nein. Eine Sperre bei allen Anbietern bewirkt nur die Selbstsperre über die Sperrdatei, siehe OASIS-Sperre und Selbstsperre.
Wie lange hat der Anbieter Zeit für die Antwort?
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO höchstens einen Monat; in komplexen Fällen kann er um zwei Monate verlängern, muss das aber innerhalb des ersten Monats mitteilen.
Quellen
- Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung
- Art. 12 DSGVO – Fristen und Unentgeltlichkeit
- Art. 77 DSGVO – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- § 8 GwG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- § 6a GlüStV 2021 – Spielkonto, Schließung (Bayern.Recht)
- § 6b GlüStV 2021 – Guthaben und Auszahlung bei Schließung (Bayern.Recht)
- § 8a GlüStV 2021 – Selbst- und Fremdsperre (Bayern.Recht)
- § 8b GlüStV 2021 – Beendigung der Sperre (Bayern.Recht)
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