Warum Sie nicht bei zwei Online-Casinos gleichzeitig spielen können
Von der Redaktion CasinosweltAktualisiert am 18+ · Es gelten die AGB der Anbieter
Auf dieser Seite
- Die Regel: § 6h GlüStV 2021
- Wie die Aktivschaltung technisch abläuft
- Die 5-Minuten-Wartezeit beim Anbieterwechsel
- Typische Meldungen und was sie bedeuten
- Für welche Spiele das Verbot gilt
- Abgrenzung: Aktivitätsdatei ist nicht LUGAS-Limit
- Was für Spieler daraus folgt
- Datenschutz: Was mit den Daten passiert
- Kurz zusammengefasst
- Häufige Fragen
So vergleichen wirPartnerlinks: Wir erhalten ggf. eine ProvisionNur ab 18 JahrenLizenzstatus je Anbieter angegeben

Wer bei einem zweiten Anbieter einloggt, während das erste Casino noch offen ist, wird oft abgewiesen. Dahinter steht die Aktivitätsdatei der Länder. Wir erklären Ablauf, Fristen und die Unterschiede zur Limitdatei.
Das erste Online-Casino ist noch im Browser-Tab geöffnet, im zweiten Tab wollen Sie bei einem anderen Anbieter ein Spiel starten. Statt der Walzen erscheint eine Meldung, dass Sie bereits woanders aktiv sind. Ein technischer Fehler ist das nicht, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verbietet das parallele Spiel und hat dafür eine zentrale Datei geschaffen. Wir erklären, wie sie funktioniert, warum zwischen zwei Anbietern eine Wartezeit liegt und wie sich das von der Limitdatei unterscheidet. Alle Regeln betreffen erlaubte Anbieter in Deutschland und Spieler ab 18 Jahren.
Die Regel: § 6h GlüStV 2021
Der Grundsatz steht in § 6h Abs. 1 GlüStV 2021: Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, führt die zuständige Behörde nach Absatz 2 eine Datei, die sogenannte Aktivitätsdatei.
Gespeichert werden dort Familienname, Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und die Information, ob der Spieler gerade aktiv geschaltet ist. Mehr nicht: Einsätze, Gewinne oder Spielverläufe gehören nicht zum gesetzlichen Inhalt der Datei.
Dass die Datei kein Papiertiger ist, bestätigte das bayerische Innenministerium bereits im September 2022 auf eine Landtagsanfrage: Die Zentraldateien nach § 6c und § 6h seien voll funktionsfähig.
Wie die Aktivschaltung technisch abläuft
Der Ablauf ergibt sich Schritt für Schritt aus den Absätzen 3 bis 7. Vereinfacht sieht er so aus:
- Spielwunsch: Sie öffnen ein Spiel. Frühestens unmittelbar vor dem ersten Spiel übermittelt der Anbieter Ihre Identifikationsdaten an die Aktivitätsdatei.
- Prüfung: Der Anbieter darf Sie erst spielen lassen, wenn keine Rückmeldung kommt, dass Sie bereits bei einem anderen Anbieter aktiv geschaltet sind. Zum selben Zeitpunkt findet der Abgleich mit der Sperrdatei OASIS statt (§ 8 Abs. 3 GlüStV).
- Spiel: Solange Sie aktiv sind, muss der Anbieter anzeigen, wie viel Zeit seit der Übermittlung vergangen ist (§ 6h Abs. 7).
- Abmeldung: Der Anbieter meldet der Datei, dass Sie nicht mehr aktiv zu schalten sind, entweder auf Ihre Veranlassung oder spätestens, wenn seit Ihrer letzten Eingabe mehr als 30 Minuten vergangen sind.
- Wartefrist: Fünf Minuten nach dieser Meldung wird der Aktiv-Vermerk entfernt. Erst dann kann ein anderer Anbieter Sie aktiv schalten.
Die Abmeldung muss Ihnen der Anbieter als Möglichkeit anbieten, und sie ist für Sie kostenfrei (§ 6h Abs. 4 und 8). Die Kosten für den Anschluss an die Datei trägt der Anbieter.
Die 5-Minuten-Wartezeit beim Anbieterwechsel
Die Wartefrist ist der Punkt, an dem die meisten Spieler stolpern. Sie beginnt nicht, wenn Sie den Browser-Tab schließen, sondern wenn der Anbieter der Datei Ihre Abmeldung gemeldet hat.
| Situation | Wann die 5 Minuten beginnen | Frühester Start beim zweiten Anbieter |
|---|---|---|
| Sie melden sich aktiv ab (Logout bzw. Abmeldefunktion) | mit der Meldung des Anbieters an die Datei | ca. 5 Minuten nach dem Logout |
| Sie schließen nur den Tab | erst wenn der Anbieter Sie wegen Inaktivität abmeldet, spätestens nach 30 Minuten ohne Eingabe | bis zu rund 35 Minuten nach der letzten Eingabe |
| Sie wechseln innerhalb desselben Anbieters das Spiel | keine Aktivitätsdatei-Wartefrist, aber kein gleichzeitiges Spiel mehrerer Slots (§ 22a Abs. 10) | sofort nach Ende des laufenden Spiels |
Ein Beispiel: Sie beenden um 20:00 Uhr Ihr letztes Spiel beim Anbieter A und schließen nur den Tab. Meldet A Sie erst nach Ablauf von 30 Minuten ab, läuft die Wartefrist ab 20:30 Uhr. Beim Anbieter B können Sie dann frühestens gegen 20:35 Uhr spielen. Hätten Sie sich um 20:00 Uhr aktiv abgemeldet, wäre es gegen 20:05 Uhr möglich gewesen.
Typische Meldungen und was sie bedeuten
Die genaue Formulierung legt jeder Anbieter selbst fest. Inhaltlich laufen die Hinweise aber auf wenige Fälle hinaus:
- „Sie sind bereits bei einem anderen Anbieter aktiv“ (sinngemäß): Die Datei meldet einen Aktiv-Vermerk. Entweder läuft noch eine Sitzung beim anderen Anbieter, oder die 5-Minuten-Frist nach der Abmeldung ist noch nicht vorbei. Lösung: beim ersten Anbieter abmelden und warten.
- Hinweis auf verstrichene Spielzeit: Nach 60 Minuten darf der Anbieter Sie nur weiterspielen lassen, wenn Sie den Hinweis auf die verstrichene Zeit ausdrücklich bestätigt haben. Bei virtuellen Automatenspielen geht es danach erst 5 Minuten später weiter (§ 22a Abs. 9).
- Spielstart verweigert ohne Hinweis auf anderen Anbieter: Möglich sind dann ein Treffer in der Sperrdatei, ein ausgeschöpftes Einzahlungslimit oder eine noch nicht abgeschlossene Identitätsprüfung. Was bei der Verifizierung gilt, steht in unserem Beitrag zur KYC-Prüfung.
Wichtig: Die Aktivitätsdatei ist ein Schutzmechanismus. Versuche, sie mit falschen Daten oder fremden Konten zu umgehen, verstoßen gegen die Kontobedingungen und können nach § 6a Abs. 8 GlüStV zur Kontosperre führen.
Für welche Spiele das Verbot gilt
§ 6h Abs. 1 spricht allgemein von öffentlichen Glücksspielen, nicht nur von Online-Slots. Die Aktivitätsdatei ist nach Absatz 2 für das anbieterübergreifende Spiel im Internet gedacht. Damit betrifft sie grundsätzlich auch Kombinationen aus verschiedenen Spielformen, etwa einen Slot beim einen und ein Pokerspiel oder eine Sportwette beim anderen erlaubten Anbieter.
Eine Ausnahme regelt Absatz 3: Die Pflicht zur Übermittlung an die Aktivitätsdatei gilt nicht für Glücksspiele, an denen auch gesperrte Spieler teilnehmen dürfen. Das sind nach § 8 Abs. 2 GlüStV Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche stattfinden, Lotterien in Form des Gewinnsparens und bestimmte Pferdewetten von Totalisator-Vereinen oder auf inländischen Rennbahnen. Internet-Sofortlotterien zählen ausdrücklich nicht zu diesen Lotterien.
Praktisch heißt das: Wer online einen Lottoschein für die nächste Ziehung abgibt, wird dafür nicht in der Aktivitätsdatei aktiv geschaltet. Rubbellose im Internet dagegen unterliegen dem Verfahren.
Die 60-Minuten-Hinweise im Detail
Absatz 7 verlangt mehr als eine einmalige Erinnerung. Der Anbieter muss die seit der Übermittlung verstrichene Zeit fortlaufend anzeigen. Nach 60 Minuten ist weiteres Spiel nur zulässig, wenn Sie den Hinweis darauf ausdrücklich bestätigt haben, und das wiederholt sich jeweils nach weiteren 60 Minuten. Wer drei Stunden spielt, bestätigt also dreimal und wartet bei Automatenspielen jeweils fünf Minuten.
Abgrenzung: Aktivitätsdatei ist nicht LUGAS-Limit
Beide Dateien werden oft verwechselt, weil sie unter dem Schlagwort LUGAS zusammen genannt werden. Nach § 6h Abs. 6 darf die Aktivitätsdatei sogar gemeinsam mit der Limitdatei nach § 6c geführt werden. Inhaltlich regeln sie aber verschiedene Dinge.
| Merkmal | Aktivitätsdatei (§ 6h) | Limitdatei (§ 6c) |
|---|---|---|
| Zweck | verhindert gleichzeitiges Spiel bei mehreren Anbietern | begrenzt die Einzahlungen über alle Anbieter |
| Zeitraum | Minuten: Aktiv-Vermerk und 5 Minuten Wartefrist | Kalendermonat |
| Grenze | ein Anbieter zur selben Zeit | grundsätzlich 1.000 € pro Monat |
| Abfrage | vor dem ersten Spiel einer Sitzung | vor jeder Einzahlung |
| Löschung | Daten nach Ablauf der Wartefrist | Einzahlungsdaten nach Monatsende, übrige Daten ein Jahr nach letzter Aktivität |
Das Einzahlungslimit gilt also über alle Anbieter für den ganzen Monat, auch wenn Sie nie gleichzeitig spielen. Eine Erhöhung wird nach § 6c Abs. 3 erst nach sieben Tagen wirksam, eine Senkung sofort. Ausführlich erklären wir das im Beitrag zum LUGAS-Limit bei mehreren Casinos.
Was für Spieler daraus folgt
Für den Alltag lassen sich aus § 6h einige einfache Regeln ableiten:
- Melden Sie sich beim Wechsel aktiv ab, statt nur den Tab zu schließen. Das verkürzt die Wartezeit von bis zu rund 35 auf etwa 5 Minuten.
- Planen Sie die Hinweise nach jeweils 60 Minuten ein. Sie sind als Pause gedacht, nicht als Störung.
- Nutzen Sie die Wartefrist bewusst als Unterbrechung, um Budget und Spielzeit zu prüfen.
- Wer merkt, dass er immer wieder zwischen Anbietern springt, um weiterzuspielen, kann eine Sperre beantragen. Den Unterschied der Varianten erklärt unser Beitrag zur OASIS-Sperre und Selbstsperre; für spontane Unterbrechungen gibt es den Panikknopf.
Kostenfreie und anonyme Beratung bietet die Telefonberatung der BZgA zur Glücksspielsucht unter 0800 1 37 27 00; ein Selbsttest steht auf check-dein-spiel.de.
Datenschutz: Was mit den Daten passiert
Die Aktivitätsdatei ist bewusst schlank gehalten. Nach § 6h Abs. 5 sind die Daten nach Ablauf der Wartefrist zu löschen, und eine Nutzung für andere Zwecke ist unzulässig. Wird die Datei zusammen mit der Limitdatei geführt, ist nur der Aktiv-Vermerk unverzüglich zu löschen; für die übrigen Daten gelten die Löschfristen der Limitdatei.
Die Datei erfährt also, dass Sie gerade spielen, aber nicht, was und wie viel. Spielverläufe bleiben beim jeweiligen Anbieter.
Kurz zusammengefasst
Das Parallelspielverbot sorgt dafür, dass Sie immer nur bei einem erlaubten Online-Anbieter zur selben Zeit spielen. Technisch geschieht das über einen Aktiv-Vermerk in einer zentralen Datei, der erst fünf Minuten nach der Abmeldung verschwindet. Wer sich aktiv abmeldet, wechselt schneller; wer nur den Tab schließt, wartet bis zu einer guten halben Stunde. Mit dem monatlichen Einzahlungslimit hat das nichts zu tun: Das ist eine eigene Datei mit eigenen Regeln.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich warten, bevor ich bei einem anderen Anbieter spielen kann?
Nach § 6h Abs. 4 GlüStV 2021 wird der Aktiv-Vermerk fünf Minuten nach der Abmeldemeldung gelöscht. Melden Sie sich nicht aktiv ab, kann die Abmeldung bis zu 30 Minuten nach Ihrer letzten Eingabe dauern.
Darf ich beim selben Anbieter zwei Slots gleichzeitig spielen?
Nein. § 22a Abs. 10 GlüStV 2021 verbietet das gleichzeitige Spielen mehrerer virtueller Automatenspiele, auch desselben Spiels.
Speichert die Aktivitätsdatei meine Einsätze?
Nein. Gespeichert werden nur Identifikationsdaten und der Aktiv-Vermerk; nach Ablauf der Wartefrist sind die Daten zu löschen.
Was ist der Unterschied zum LUGAS-Einzahlungslimit?
Die Limitdatei nach § 6c begrenzt Einzahlungen über alle Anbieter pro Monat, die Aktivitätsdatei nach § 6h verhindert gleichzeitiges Spiel. Mehr im Beitrag zum LUGAS-Limit.
Quellen
- GlüStV 2021 § 6h – Parallelspielverbot (Bayern.Recht)
- GlüStV 2021 § 6c – Selbstlimitierung und Limitdatei (Bayern.Recht)
- GlüStV 2021 § 8 – Spielersperrsystem (Bayern.Recht)
- GlüStV 2021 § 22a – Virtuelle Automatenspiele (Bayern.Recht)
- GlüStV 2021 § 6a – Spielkonto (Bayern.Recht)
- Bayerischer Landtag, Drucksache 18/24095 (19.10.2022)
- BZgA – Pressemitteilung Aktionstag Glücksspielsucht 2023 (Telefonberatung)
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