Schadet Online-Glücksspiel der SCHUFA oder der Kreditwürdigkeit?

Von der Redaktion CasinosweltAktualisiert am 18+ · Es gelten die AGB der Anbieter

Auf dieser Seite
  1. Was die SCHUFA speichert und was nicht
  2. Wo Glücksspiel trotzdem sichtbar wird: die Kontoauszüge
  3. Kontowechsel: kein Neustart für die Historie
  4. Das echte Risiko: Rücklastschrift und Inkasso
  5. Vorbeugen: Budget und Limits
  6. Hilfe bei Schulden und problematischem Spiel
  7. Das Wichtigste in drei Sätzen
  8. Häufige Fragen

So vergleichen wirPartnerlinks: Wir erhalten ggf. eine ProvisionNur ab 18 JahrenLizenzstatus je Anbieter angegeben

Quittung ohne lesbaren Text neben Taschenrechner, Casino-Chips und zugeklapptem Laptop auf einem Eichentisch
Foto: Dengelbeng / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Ein Spielkonto taucht in der SCHUFA nicht als Vertrag auf. Trotzdem kann Glücksspiel die Kreditwürdigkeit berühren: über Kontoauszüge im Kreditantrag und über unbezahlte Forderungen. Wir trennen Mythos und Mechanik.

Die Frage kommt meist vor einem großen Schritt: Kreditantrag, neue Wohnung, Baufinanzierung. Wer in den Monaten davor online gespielt hat, fragt sich, ob das in der SCHUFA steht und ob die Bank es erfährt. Die kurze Antwort: Das Spielen selbst wird nicht gemeldet, aber seine Spuren auf dem Konto und mögliche Zahlungsprobleme können sehr wohl eine Rolle spielen.

Wir erklären, was die SCHUFA tatsächlich speichert, wo Banken hinschauen und welche Situationen echte Folgen für die Bonität haben. Glücksspiel ist ab 18 Jahren erlaubt; wenn Geldsorgen durch Spielen entstehen, finden Sie am Ende Anlaufstellen.

Was die SCHUFA speichert und was nicht

Nach den Angaben der SCHUFA selbst gehören zu den gespeicherten Daten:

  • Personendaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und frühere Anschriften.
  • Geschäftsverbindungen: Abschluss und vertragsgemäße Abwicklung etwa von Girokonten, Ratenkrediten, Kreditkarten, Pfändungsschutz- und Basiskonten.
  • Zahlungsstörungen: unbestrittene, fällige, mehrfach gemahnte oder titulierte Forderungen und deren Erledigung.
  • Betrugsfälle sowie Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen.
  • Scorewerte.

Ausdrücklich nicht für die Bonitätsscores genutzt werden laut SCHUFA Vermögen und Einkommen, Beruf, Familienstand, Nationalität, Lebenseinstellungen und Marketingdaten wie das Kaufverhalten. Diese Daten liegen der SCHUFA nach eigener Darstellung auch gar nicht vor.

Ein Spielkonto bei einem Online-Casino ist kein Kredit- oder Kontovertrag im Sinne dieser Liste. Ein Spielerkonto darf nach § 16 Abs. 3 GwG weder Einlagen noch andere rückzahlbare Gelder entgegennehmen und wird nicht verzinst. Die einzelnen Einzahlungen ins Casino sind aus Sicht der SCHUFA schlicht Umsätze auf Ihrem Girokonto, und Kontoumsätze stehen nicht auf der Liste der gespeicherten Daten.

Wo Glücksspiel trotzdem sichtbar wird: die Kontoauszüge

Bei einem Kreditantrag schaut die Bank nicht nur in die SCHUFA. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen verlangt § 505b Abs. 2 BGB eine eingehende Kreditwürdigkeitsprüfung auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen. Nach Absatz 3 muss der Darlehensgeber die Angaben angemessen prüfen, bei Bedarf anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen.

In der Praxis heißt das: Kontoauszüge. Der Baufinanzierungsvermittler Dr. Klein nennt in seiner Unterlagen-Checkliste, dass meist die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt werden, dazu die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Zustimmung zur SCHUFA-Abfrage.

Warum Casino-Buchungen auffallen

Erlaubte Anbieter dürfen Einzahlungen nach § 16 Abs. 4 GwG nur per Lastschrift, Überweisung oder personalisierter Zahlungskarte von einem Konto auf Ihren Namen annehmen. Auszahlungen gehen nach Absatz 7 nur auf ein Konto des Spielers, und der Verwendungszweck muss für Außenstehende erkennbar sein. Wer also Kontoauszüge einreicht, reicht die Casino-Buchungen mit.

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie das auf eine Haushaltsrechnung wirkt. Angenommen, auf den Auszügen stehen in drei Monaten Einzahlungen von zusammen 1.800 € und Auszahlungen von 450 €. Netto sind das 1.350 €, also im Schnitt 450 € pro Monat, die die Bank als laufende Ausgabe werten kann. Bei einem Haushaltsüberschuss von 1.200 € blieben rechnerisch nur noch 750 € für die Kreditrate. Wie die Bank das gewichtet, legt sie selbst fest; eine gesetzliche Regel dafür gibt es nicht.

BereichSieht die SCHUFA es?Sieht die Bank es im Kreditantrag?
Einzelne Casino-Einzahlungennein, Kontoumsätze sind keine SCHUFA-Kategorieja, wenn Kontoauszüge eingereicht werden
Gewinnauszahlungenneinja, mit erkennbarem Verwendungszweck
Spielkonto beim Anbieternicht als Kredit- oder Kontovertrag gelistetnur indirekt über die Buchungen
Unbezahlte, gemahnte Forderungja, als Zahlungsstörung möglichja, über die SCHUFA-Abfrage
Neues Girokontoja, als Geschäftsverbindungja

Kontowechsel: kein Neustart für die Historie

Manche überlegen, vor einem Kreditantrag das Konto zu wechseln. Das ändert an der Prüfung wenig. Nach § 22 ZKG übermittelt die bisherige Bank im Rahmen der Kontenwechselhilfe unter anderem Informationen zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate, eine Liste der Daueraufträge und überweist das Restguthaben. Die neue Bank muss die Wechselhilfe innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt der Ermächtigung anstoßen.

Zugleich wird das neue Girokonto in der SCHUFA als Geschäftsverbindung geführt. Und die Bank, bei der Sie den Kredit beantragen, entscheidet selbst, welche Unterlagen sie verlangt. Ehrliche Angaben in der Selbstauskunft sind deshalb der einzig sinnvolle Weg.

Das echte Risiko: Rücklastschrift und Inkasso

Gefährlich für die Bonität wird Glücksspiel dort, wo Zahlungen platzen. Zwei typische Wege:

  1. Lastschrift ohne Deckung: Eine Einzahlung per Lastschrift wird mangels Deckung zurückgegeben. Der Anbieter hat dann eine offene Forderung gegen Sie.
  2. Lastschrift zurückgeholt: Bei SEPA-Basislastschriften können Sie nach § 675x Abs. 2 BGB ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen, innerhalb von acht Wochen ab Belastung (Abs. 4). Das Recht gegenüber der Bank besteht, die Forderung des Zahlungsempfängers verschwindet dadurch aber nicht.

Bleibt die Forderung offen, folgen Mahnungen und unter Umständen ein Inkassoverfahren. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist ein Eintrag bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei nur zulässig, wenn die Forderung berechtigt ist und Sie trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht zahlen. Haben Sie der Forderung schriftlich widersprochen, dürfen keine Daten übermittelt werden. Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt.

Auch das deckt sich mit den Kategorien der SCHUFA: gespeichert werden unbestrittene, fällige, mehrfach gemahnte oder titulierte Forderungen. Ein solcher Eintrag kann sich bei jedem späteren Kredit-, Miet- oder Handyvertrag bemerkbar machen.

Fristen und Kosten, die Sie kennen sollten

Die Verbraucherzentrale weist auf einige Details hin, die bei Forderungen aus geplatzten Zahlungen wichtig sind:

  • Verzug ohne weitere Mahnung: Enthält eine Rechnung einen entsprechenden Hinweis und zahlen Sie nach 30 Tagen nicht, geraten Sie automatisch in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung nötig ist.
  • Gedeckelte Inkassokosten: Sie dürfen nicht höher sein als die Gebühr, die ein Rechtsanwalt für denselben Fall einmalig verlangen dürfte. Posten wie Kontoführungskosten müssen Sie nicht zahlen.
  • Gekaufte Forderungen: Hat ein Inkassounternehmen die Forderung gekauft, darf es nach Angaben der Verbraucherzentrale keine Inkassokosten verlangen.
  • Keine Drohkulisse: Einschüchternde Drohungen mit einem SCHUFA-Eintrag sind unzulässig.

Was ein Negativeintrag für den Kredit bedeutet

Ein negativer Eintrag schließt eine Finanzierung nach der Checkliste von Dr. Klein nicht automatisch aus. Er kann aber zu einem höheren Zinssatz, einer geringeren Darlehenssumme, zusätzlichen Sicherheiten oder einer Ablehnung führen. Für allgemeine Verbraucherdarlehen erlaubt § 505b Abs. 1 BGB ausdrücklich, neben den Angaben des Darlehensnehmers auch Auskünfte von Auskunfteien zu nutzen.

Zum Vergleich: Ein Betrag von 300 €, der wegen einer geplatzten Lastschrift beim Glücksspielanbieter offen bleibt, ist für sich genommen klein. Wird er aber zur gemahnten, unbestrittenen Forderung und gemeldet, kann er bei einer Finanzierung über ein Vielfaches dieses Betrags die Konditionen verschlechtern.

Was Sie bei einer offenen Forderung tun sollten

  • Forderung prüfen: Stimmen Betrag, Datum und Anbieter? Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen kostenlosen Inkasso-Check an.
  • Ist die Forderung unberechtigt, schriftlich widersprechen und den Widerspruch aufbewahren.
  • Ist sie berechtigt, früh Kontakt aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren, bevor weitere Kosten entstehen.
  • Nicht mit neuen Einsätzen versuchen, das Geld zurückzuholen.

Warum Banken Zahlungen an Glücksspielanbieter teils ablehnen, erklären wir im Beitrag zu blockierten Casino-Zahlungen. Zu Kreditkarten als Zahlungsmittel siehe Kreditkarte im Online-Casino.

Vorbeugen: Budget und Limits

Die beste Bonitätspflege ist, dass Glücksspiel nie zur Belastung für die Haushaltsrechnung wird. Online hilft dabei das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, das Sie selbst niedriger setzen können als die gesetzliche Obergrenze. Wie man ein realistisches Budget plant, zeigt unser Beitrag zum Monatslimit.

Wer vor einer großen Finanzierung steht, kann außerdem eine Pause einlegen. Die Möglichkeiten reichen von der kurzfristigen Unterbrechung bis zur längeren Sperre; den Unterschied erklärt der Beitrag zur OASIS-Sperre und Selbstsperre. Ein Spielkonto, das Sie nicht mehr nutzen, können Sie schließen; dazu mehr im Beitrag zum Löschen des Casino-Kontos.

Hilfe bei Schulden und problematischem Spiel

Wenn Rechnungen offen bleiben, weil Geld ins Spielen geflossen ist, sind zwei Arten von Hilfe sinnvoll. Bei Schulden helfen anerkannte Schuldnerberatungsstellen, etwa bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder über die Verbraucherzentralen. Achten Sie auf die staatliche Anerkennung und meiden Sie gewerbliche Angebote mit Vorabgebühren.

Beim Spielverhalten selbst hilft die Telefonberatung der BZgA zur Glücksspielsucht, kostenfrei und anonym unter 0800 1 37 27 00, Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Auf check-dein-spiel.de gibt es einen Selbsttest und das kostenfreie Online-Programm „Check Out“.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Die SCHUFA kennt weder Ihr Einkommen noch Ihre einzelnen Casino-Einzahlungen. Die Bank sieht sie aber in den Kontoauszügen, die bei einer Baufinanzierung üblicherweise verlangt werden, und kann sie als Ausgaben werten. Echten Schaden für die Bonität richten vor allem geplatzte Lastschriften und unbezahlte, mehrfach gemahnte Forderungen an.

Häufige Fragen

Steht in der SCHUFA, dass ich online spiele?

Nein. Kontoumsätze und Kaufverhalten gehören nicht zu den Daten, die die SCHUFA nach eigener Darstellung speichert oder für Scores nutzt.

Sieht die Bank meine Casino-Einzahlungen?

Ja, wenn Sie Kontoauszüge einreichen; bei Baufinanzierungen werden meist die letzten drei Monate verlangt. Auszahlungen tragen nach § 16 Abs. 7 GwG einen erkennbaren Verwendungszweck.

Führt eine zurückgeholte Lastschrift zu einem SCHUFA-Eintrag?

Nicht automatisch. Ein Eintrag ist nach Angaben der Verbraucherzentrale nur zulässig, wenn die Forderung berechtigt ist und trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlt wird.

Wo bekomme ich Hilfe bei Spielschulden?

Bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle und, beim Spielverhalten selbst, kostenfrei und anonym bei der BZgA-Telefonberatung unter 0800 1 37 27 00.

Quellen

Mehr aus dem Ratgeber